Beihilfen für den Steinkohlenbergbau in der Europäischen Union nach 2002
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Beihilfen für den Steinkohlenbergbau in der Europäischen Union nach 2002
1997 beschloß die Bundesrepublik Deutschland die Fortführung ihrer Beihilfen für den heimischen Steinkohlenbergbau bis 2005. Solche Beihilfen werden seit 1965 ausschließlich nach den Regeln der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) von Brüssel genehmigt, die aber nur noch bis zum Jahr 2002 besteht.
Dieses Werk verdeutlicht systematische Unterschiede von montanrechtlichen Genehmigungen für Steinkohlenbeihilfen und dem geltenden Beihilfenrecht des EG-Vertrages, stellt Gemeinsamkeiten dar und entwickelt eine Lösung für eine EG-Genehmigung dauerhafter Steinkohlenbeihilfen für die Zeit nach dem Wegfall der Montanunion. Der Leser erhält darüber hinaus einen fundierten Überblick über das europäische Beihilfenrecht, beginnend von seinem Ursprung im Montanvertrag über die Entwicklung am Beispiel der deutschen Steinkohle bis zum aktuellen Stand nach dem EG-Vertrag, der Rechtsprechung und Entscheidungspraxis.
Die Darstellung ist daher für alle, die sich mit Fragen des europäischen Wirtschaftsrechts befassen, von Interesse.
Der Autor war beruflich jahrelang mit Fragen des Beihilferechts auf nationaler und europäischer Ebene befaßt.
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